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BILDUNGSSCHECK

Bildungsscheck in Höhe von max. € 500,--!

NEU:  Ab sofort können Sie eine Förderung bis zu fünfmal jährlich in Höhe von max. 500 EUR erhalten.

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Mitarbeiter/-innen in Unternehmen (individueller Zugang) oder das Unternehmen selbst (ausgenommen ist der öffentliche Dienst) können den Bildungsscheck erhalten.

Beantragt das Unternehmen den Bildungsscheck, gelten besondere Bedingungen. Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können auf vereinfachtem Weg bis zu 10 Bildungschecks im Zeitraum von zwei Jahren erhalten.

Beantragen Sie selbst den Bildungscheck, spielt die Betriebsgröße keine Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.

Anfallende Fortbildungskosten bis zu max. 50%, höchstens 500 Euro! pro Bildungsscheck werden übernommen. Diese Förderung können Sie ab sofort mehrmals im Jahr erhalten, nicht wie bisher nur alle zwei Jahre. Darüber hinaus ist es sogar möglich, über den betrieblichen Zugang bis zu 10 Mal im in zwei Jahren einen Bildungsscheck in dieser Höhe zu erlangen.Über Ebenfalls neu: Sie dürfen sich zur Fortbildung anmelden, bevor Sie einen Bildungsscheck erhalten haben!

Ausführliche Informationen finden Sie im Fördersteckbrief zum Bildungsscheck NRW oder unter: www.mags.nrw.de. Dort finden Sie auch die Liste der Beratungsstellen in Ihrer Nähe, an die Sie sich wenden können, um einen Bildungscheck zu erhalten.

 


















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