BILDUNGSSCHECK
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten!! Für unsere beruflichen Fortbildungen können Sie den NRW-Bildungsscheck in Anspruch nehmen und bis zu maximal € 500.- Förderung vom Staat erhalten.
Nutzen Sie dieses Angebot als ein Invest in Ihre Zukunft!
Gern informieren wir Sie, wie Sie den Bildungsscheck erhalten.
Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Angebot setzt die Landesregierung neue Akzente in der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Bildungsscheck NRW sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Im Hinblick auf den demografischen Wandel ist die Qualifizierung von älteren Beschäftigten sowie Migrantinnen und Migranten ein Erfolgsfaktor für die Unternehmen.
Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmer und Unternehmen die vorhandenen Angebote nutzen, bietet der Bildungsscheck NRW Weiterbildung zum halben Preis. Das Land übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 € pro Bildungsscheck). Angesprochen sind Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
Empfänger können einzelne Personen aus Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder diese Unternehmen sein.
Über 200 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Medienbildung und Lern- und Arbeitstechniken.
Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
|